§1 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen von Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent

(1) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Fotoautomaten zwischen Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent und den Mietern.
(2) Abweichende Vorschriften der Mieter gelten nicht, es sei denn, Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent und dem Mieter haben dabei stets Vorrang.

(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent und dem Nutzer unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN_ Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(4) Gerichtsstand für Ansprüche aufgrund dieser Bedingungen und der einzelnen Mietverträge ist Hamburg, soweit der Mieter Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(5) Wir vermieten ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Sie unsere AGB akzeptieren.

§2 Mietgegenstand

(1) Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent vermietet Fotoautomaten in verschiedenen Ausführungen für Veranstaltungen jeder Art, z.B. Firmenfeste, Hochzeiten oder Familienfeiern.
(2) Der Mieter stellt die Fotoautomaten im Rahmen seiner Veranstaltung seinen Gästen unentgeltlich zur Verfügung. Mit dem Fotoautomaten können sich die Gäste fotografieren. Über den QR-Code, der an der Fotobox angezeigt werden kann, erhalten die Gäste direkten Zugang zur Onlinegalerie.

(3) In Abstimmung mit Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent ist es u.a. möglich, für die jeweilige Veranstaltung ein Außenbranding an den Automaten anzubringen und/oder Logos auf den Fotos einzubinden. Die Einzelheiten werden gesondert vereinbart.
(4) Während der Veranstaltung wird ein Foto, i.d.R. das mit Fototemplate, in die Onlinegalerie hochgeladen. Dieses ist mit einem QR-Code der auf der Fotobox angezeigt wird während der Veranstaltung abrufbar.

(5) Die Auswahl der Hintergründe oder der Leinwand und des Fototemplates wird gesondert per Email vor dem Veranstaltungstermin angefragt und besprochen.
(6) Der Fotodrucker wird in der Nähe der Fotobox aufgestellt und gebrauchsfertig siehe Angebot eingerichtet. Während der Veranstaltung ist jegliche Veränderung oder öffnen des Druckers strengstens untersagt.

§3 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Sie erreichen uns für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen unter der Telefonnummer 05251 879 40 12, per Fax unter 05251 879 40 14 sowie per E-Mail unter info@photoboxevent.de

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Spätestens mit der Entgegennahme oder Nutzung der vermieteten Gegenstände gelten die Geschäftsbedingungen als angenommen. Abweichungen und mündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung wirksam.

§4 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung und den hierzu gehörenden Anlagen, sofern sie in der Auftragsbestätigung bezeichnet sind. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und damit keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere Leistungsminderung, verbunden ist.

Sie überweisen nach Erhalt unserer Abschlagsrechnung (Zusicherung des Wunschtermins) die Terminreservierungsgebühr auf unser Konto. Der Termin wird erst nach Erhalt der Reservierungsgebühr für Sie fix gebucht. Der Eingang der Reservierungsgebühr wird mit der Auftragsbestätigung bestätigt. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen gemäß dieser AGB.

(1) Lieferung mit Installation bei den Paketen Basic, Premium und Ultimate
Die Mietung des Fotobox-System, ist nur im Zusammenhang Lieferung/Aufbau/Einrichtung/Abbau/Abholung durch den Vermieter möglich. Die Montage erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung. Die Lieferung erfolgt am Veranstaltungstag. Eine frühere Lieferung ist nicht möglich.
(2) Die Abholung der Pakete Basic, Premium und Ultimate findet am nächsten Tag nach dem gebuchten Termin statt.
(3) Die Fotobox “Do it yourself” wird von dem Kunden beim Vermieter abgeholt, selber aufgebaut und nach der Veranstaltung wieder zum Vermieter geliefert. Der Abholtermin und der Rückgabetermin werden vorher festgelegt und in der Auftragsbestätigung verbindlich festgehalten.
(4) Die Mietgebühr der Fotobox „Do it yourself” wird vorab per Rechnung oder bei Abholung durch den Mieter komplett bezahlt. Dies ist per Überweisung, in BAR oder mit EC Karte möglich. Des Weiteren wird der Personalausweis kopiert für etwaige Strafverfolgung bei Diebstahl.
§5 Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn der Abwesenheit bzw. des geplanten Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter wurde vor dem Aufbau des Fotobox-System ein fester Standplatz zugeteilt. Das Kamerasystem wurde dort auf die örtlichen Lichtverhältnisse eingemessen. Insbesondere wurde Wert auf die richtige Ausleuchtung und den richtigen Bildausschnitt gelegt. Hiervon wurden Probeaufnahmen gemacht und gesichert. Jede örtliche Lichtveränderung kann sich negativ auf die Fotoboxaufnahmen auswirken. Wir empfehlen dem Mieter für gleichbleibende Lichtverhältnisse zu sorgen. Überbelichtete, unterbelichtete oder unscharfe Aufnahmen können daher nicht als Mangel geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn Lieferung mit Installation (§4,(1) dieser AGB) vereinbart ist.

§6 Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt am vertraglich vereinbarten Tag/Uhrzeit bzw. wenn der Vermieter die Mietsache liefert. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache erfolgt bei Abholung der Mietsache durch den Vermieter, oder durch die Rückgabe der Fotobox „Do it yourself“ beim Vermieter. Steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, oder

wird der Rückgabetermin der „Do it yourself“ Fotobox nicht eingehalten, sind pro Tag eine Standgebühr von 100,- € an den Vermieter zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

§7 Kündigung / Rücktritt

Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Liefer- bzw. Abholtermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Kündigt der Mieter den mit Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent geschlossenen Vertrag, wird die Reservierungsgebühr einbehalten.

Wir vermieten elektronische Komponenten. Trotz intensiver Pflege und Wartung können diese unerwartet einen Defekt erleiden und ausfallen. Wir behalten uns daher ein außerordentliches Kündigungsrecht vor und zwar im Fall eines Ausfalls einer wichtigen Hauptkomponente bzw. einer oder mehrerer Teilkomponenten des Fotobox-Systems. Bei dem Ausfall einer oder mehrerer Komponenten des Fotobox-Systems versuchen wir defekte teile schnellstmöglich auszutauschen und zu ersetzen. Sollte dies nicht möglich sein, können wir von „Höherer Gewalt“ ausgehen und müssen leider vom Mietvertrag zurücktreten (Außerordentliches Kündigungsrecht). Dies gilt auch bis unmittelbar vor dem festgelegten Termin zur Auslieferung zum Mieter und bei Systemausfall während der Vermietung. Bei einem Systemausfall zahlen wir Ihnen die volle Reservierungsgebühr zurück.

§8 Vertragsmäßiger Gebrauch

  1. (1)  Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand samt Zubehör sorgfältig zu behandeln, sowie vollständig und unbeschädigt an den Vermieter zurückzugeben. Bei Schäden (Brand, Diebstahl, Vandalismus, etc.) haftet der Mieter während der gesamten Mietperiode. Er hat jegliche Verschlechterung zu vertreten, die über die normale Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgeht, soweit ihn ein Verschulden hieran trifft.
  2. (2)  Sollten Requisiten beschädigt oder bei Abholung nicht mehr vorhanden sein, werden pro Requisite 5,00 € berechnet.
  3. (3)  Der Kunde ist nicht berechtigt, den Gebrauch des Equipments einem Dritten zu überlassen. Bei Zuwiderhandlungen haftet ausschließlich der Kunde

gegenüber dem Vermieter für den daraus entstehenden Schaden. §9 Verbotene Nutzungen

Dem Kunden ist untersagt:
(1) Das Fotobox-System an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen.
(2) Das Fotobox-System in ihrer Ausgangsform zu verändern und auseinanderzubauen.
(3) Das Fotobox-System aufzubrechen und dadurch die Hardware inkl. Bildschirm, Computer, Kamera etc. offenzulegen.
(4) Lebensmittel, Flüssigkeiten und sonstige Gegenstände auf dem Fotobox-System abzustellen oder sie in die Fotobox einzuführen. (5) Das Fotobox-System und weitere Mietgegenstände in einem nicht vor Wind- und Wettereinflüssen geschützten Raum zu betreiben §10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt während sowie nach dem Mietverhältnis das Eigentum von Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent.

§11 Auslieferung und Archivierung der Fotos

Nach der Veranstaltung werden die Fotos gemäß Angebot ausgeliefert. Danach werden diese für 12 Monate ab Veranstaltung auf einem gesicherten Server archiviert, so dass innerhalb der genannten Zeit ein erneuter Zugriff gegen Gebühr von 25€ möglich ist. Mit Ablauf der o.g. Speicherdauer werden die Fotos unwiderruflich gelöscht.

§12 Haftung

(1) Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs.1 BGB wird ausgeschlossen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(2) Der Mieter kann dem Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter in Anspruch nehmen.
Der Erwerb der Nutzungsrechte, über das fotografische Urheberrecht hinaus, liegt beim Mieter. Somit haftet der Vermieter nicht für die Verletzung der Bild- und Urheberrechte Dritter.
§13 Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise netto, inklusive der Kosten für die An- und Rücklieferung.
(2) Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent stellt dem Mieter stets eine Rechnung aus.
(3) Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine steht Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht von Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Mietgegenstände tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände bewirkt keine Vergünstigung des Mietpreises.
§14 Datenschutz

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Mietvertrags werden von uns Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet.

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilen (z. B. Ihr Name und Ihre Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit Ihnen und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. Wir versichern, dass wir Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, dass wir dazu gesetzlich verpflichtet sind oder Sie vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Soweit wir zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nehmen, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.

Personenbezogene Daten, die uns über unsere Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie uns anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
Soweit Philipp Sasse Fotografie | Photoboxevent von ihrem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, kann keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernehmen. Da kein Einfluss auf die Einhaltung Datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte besteht, sollten Sie die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.

§15 Sonstige Bestimmungen

(1) Anwendbares Recht
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Datenschutz: Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter gespeichert werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die bevorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.